In der Schweiz ist der Umgang mit Cannabis gesetzlich ähnlich wie in Österreich geregelt. Besitz und Handel stellen strafbare Handlugen dar. Für den Anbau gibt es zwar keine festen THC-Grenzwerte, die Aufzucht von Cannabispflanzen zur Herstellung von Drogen ist jedoch untersagt. Meldepflicht von Cannabisanbau besteht auch in der Schweiz nicht.
Anders als in den meisten europäischen Staaten wird in der Schweiz eine sehr liberale Drogenpolitik geführt. Cannabiskonsum und Besitz kleiner Mengen wird in den meisten Fällen nicht strafrechtlich verfolgt – Meist bleibt es bei einer Beschlagnahmung. Drogentests werden generell eher selten durchgeführt.
Eine Zeit lang wurde potentes Marihuana in Form sogenannter Duftsäckchen in Hanfshops legal verkauft. Mittlerweile ist dieser Trick überflüssig geworden, da der Verkauf dieser Duftsäckchen seit einiger Zeit ausdrücklich verboten ist. Trotzdem ist der Kiffer in der Schweiz nicht auf den Straßenverkauf oder private Verbindungen angewiesen, da Cannabis in vielen Geschäften unter dem Ladentisch verkauft wird.