Die Pflanze Salvia divinorum sowie ihr Wirkstoff Salvinorin A unterlagen lange keinerlei gesetzlichen Bestimmungen. Samen und getrocknete Pflanzenteile konnten über den ethnobotanischen Fachhandel bezogen werden.
Mittlerweile fällt die Pflanze bzw. das Extrakt in Deutschland unter das Betäubungsmittelgesetz. In Österreich und der Schweiz ist die Pflanze weiterhin legal erhältlich.