In Österreich ist der Umgang mit psychoaktiven Substanzen durch das „Suchtmittelgesetz“ geregelt, das auch den außermedizinischen Gebrauch von Cannabis verbietet. Zum medizinischen Gebrauch sind auch in Österreich lediglich synthetische THC-Präparate zulässig.
Der Strafrahmen ist auch in Österreich bei kleinen Mengen zum Eigenbedarf meist relativ gering, einheitliche Richtwerte gibt es allerdings nicht.
Anders als in Deutschland gibt es in Österreich formal keine gesetzlichen THC-Grenzwerte für den Anbau von Hanf sowie keine Meldepflicht für den Anbau von Nutzhanf. Verboten ist allerdings der Anbau von Cannabis-Pflanzen zur Gewinnung von Rauschgift. In der Praxis besteht daher kaum ein Unterschied zur deutsch Regelung, da das Gericht bei jeder THC-reichen Hanfpflanze von einer Kultivierung zwecks Rauschgiftgewinnung ausgeht. Was allerdings in Österreich entfällt ist die Meldepflicht. Um Problemen aus dem Weg zu gehen, ist es jedoch ratsam jeden Anbau von Nutzhanf zu melden.